Klassen
Für folgende Klassen können Sie bei der Fahrschule Pähler ausgebildet werden.
B (ab 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch Anhänger erlaubt, solange die Gesamtmasse des Zugs nicht 3.5t oder der Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
B (Führerschein mit 17)
Den Führerschein der Klasse B kann man gemäß dem Modellprojekt "Begleitetes Fahren" bereits mit 17 Jahren erwerben. Voraussetzung ist unter anderem die Nennung mindestens einer Begleitperson, die bis zum 18. Lebensjahr mitfährt.
Alles Wissenswerte zum Führerschein mit 17 unter http://www.begleitetes-fahren.de/ und bei Wikipedia.
BE (ab 18 Jahre)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
M (ab 16 Jahre)
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
A1 (ab 16 Jahre)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
A beschränkt (ab 18 Jahre)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Wie bei Klasse A. Allerdings entfallen die zwei Jahre Wartezeit. Sie dürfen also sofort nach Erhalt der Fahrerlaubnis beliebig stark motorisierte Krafträder fahren.
C, CE, C1, C1E
Klassen für Berufskraftfahrer/innen des gewerblichen Güterverkehrs. Weitere Informationen folgen in Kürze...
Mofa (ab 15 Jahre)
motorisierte Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen gibt es bei Wikipedia.
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